Benhabib und Habermas

Eine Philosophin, die sich intensiv mit der Habermas’schen  Diskursethik auseinandergesetzt hat, schreibt in „Kosmopolitismus und Demokratie“ über ihre Vorstellungen, wie Menschenrechte zukünftig als kosmopolitische Normen, die diskursiv verhandelt werden, als Regulativ für veränderte Lebensrealitäten stehen können. Benhabib will sich nicht mit der Meinung ökonomischer Globalisierungsvertreter zufriedengeben, dass kosmopolitische Normen auf eine dünne Spielart der Menschenrechte reduziert werden, sondern sie fragt, wie es gelingen kann, dass Normen und Standards bindend werden. Eine internationale Ordnung der Menschenrechte ist auch Aufgabe der Bevölkerungen der Nationalstaaten. Sie macht am Beispiel „Verbrechen gegen die Menschheit“ deutlich, dass es begründet und zu rechtfertigen ist, dass sich Normen zu regulativen Prinzipien entwickeln. Rechte und Identitäten werden neu bestimmt, neue Signifikate werden ihnen eingeschrieben, neue Bedeutungen kommen hinzu.

„Die Konstitution We the people ist ein Prozess, der in viel höherem Maße im Fluss, strittig und umkämpft ist, als Liberale wie John Rawls oder Theoretiker des Niedergangs von Bürgerschaft uns glauben machen wollen.“ (Banhabib, Kosmopolitismus und Demokratie, S. 65)

In all den Auseinandersetzungen um „Migrationshintergrund“ ist die simple binäre Gegenüberstellung von Inländern und Ausländern hinfällig geworden, weil soziologisch inadäquat.

„Die Anwesenheit anderer, die nicht die Erinnerungen und Sitten der dominanten Kultur teilen, stellt demokratische Gesetzgeber jedoch vor die Aufgabe, neu zu artikulieren, was demokratischer Universalismus besagt.“ (Ebd., S.66)

Die Diskussion, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme an welchen Wahlen auch für Ausländer zuzulassen sei, führt tief in unser Verständnis unseres Nationalstaates. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 in einem Streit zugestanden, dass das souveräne Volk durch seine Vertreter die Definition der Staatsbürgerschaft verändern könne. „Der demokratische demos kann die Definition seiner selbst verändern, indem er die Kriterien ändert, die für den Zugang zur Staatsbürgerschaft gelten. (…) Die Trennungslinie zwischen Staatsbürgern und Ausländern neu auszuhandeln, ist Sache der Bürger selbst.“ (Ebd., 62)

An dieser Stelle unterscheidet Benhabib zwischen ethnos und demos, der ethnos ist gekennzeichnet durch gemeinsame Erinnerung, Schicksal und Zugehörigkeit . Man kann dieser Schicksalsgemeinschaft beitreten, man kann die Zugehörigkeit transformieren, eine simple Übereinstimmung von ethnos und demos gibt es nach Benhabib aber nicht.

1993 wurde über den Maastrichter Vertrag die Unionsbürgerschaft eingeführt. „In den folgenden Jahren entwickelte sich im nun vereinigten Deutschland ein intensiver Prozess demokratischer Iteration, in dessen Verlauf der Auftrag des Verfassungsgerichts an den demokratischen Gesetzgeber, die Definition der Staatsangehörigkeit mit der veränderten Zusammensetzung der Bevölkerung in Einklang zu bringen, aufgenommen, reartikuliert und neu bestimmt wurde.“ (Ebd., S.63) Die in unserer Mitte wohnenden, nicht dem ethnos angehörenden ausländischen Mitbürger sind dennoch Mitbewohner. 2000 wurde ein neues Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, in Deutschland wohnende Bürger aus EU- Mitgliedsstaaten dürfen bei Kommunalwahlen und Europawahlen wählen. Außerdem erkennt Deutschland an – nicht alle Politiker! – , ein Einwanderungsland zu sein.

Kann über kosmopolitische Normen diskursiv verhandeln werden?

Eine Beitrag zum Einfluss von Habermas‘ Diskursethik:

http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2009/juni/kurzgefasst

 

3 Kommentare zu „Benhabib und Habermas

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  1. Vielen Dank für den Hinweis auf diese Debatte.
    Ob kosmopolitische Normen diskursiv verhandelbar sind, ist eine interessante Frage. Grundsätzliche meine ich aber, dass bsp. gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme als kosmopolitische Norm diskursiv nur verhandelbar wäre in Bezug auf ihre adäquate Umsetzung.
    Ist jetzt natürlich sehr allgemein gehalten, trotzdem habe ich auch das Gefühl, dass die Fokussierung auf kosmopolitische Normen als Regulativ für veränderte Lebensrealitäten andere Gefahren leicht übersehen lässt. Stichwort kosmopolitische Normen, die innerhalb Nationalstaaten wirken versus einem übernational kapitalistischen, in unserem Fall europäischen Staatsapparat, der neokolonial anmutet.

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    1. Thanks for comment.
      Setzung und Verhandelbarkeit von Normen beziehen sich auf philosophische Grundprobleme, die seit der Antike kontrovers diskutiert werden: die Frage nach der Existenz übergeordneter Normen schließt im Fall der Bejahung ihre Verhandelbarkeit aus. Das ist auch der Grund, warum – zurecht- über die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte kontrovers diskutiert wird: einerseits wird behauptet, es seien allgemeingültige Setzungen, andererseits erweist sich eine „adäquate Umsetzung“, global betrachtet, allenfalls als Annäherung und bedarf aufgrund unterschiedlicher Interpretationen immer wieder der diskursiven Verhandlung. Genau daraus kann das Problem eines Neokolonialismus entstehen, wenn die Nationen, die beispielsweise ökonomische Macht besitzen, kulturimperialistisch als „Ratgeber“ „Interpretationshilfe“ leisten. Nun verhält es sich aber mittlerweile so, dass im Menschenrechtsrat nicht mehr eine Mehrheit der demokratischen Staaten im Gremium vertreten ist. Was die Verhandlung über kosmopolitische Normen noch mal vor eine ganz andere Herausforderung stellt und darin vermute ich eine große Gefahr: Zeigen wir in der globalen Auseinandersetzung generell noch die Bereitschaft zur Verhandelbarkeit und damit einhergehend die Hoffnung, dass es so etwas wie kosmopolitische Normen überhaupt geben kann?

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